Kaffee à la carte – Kaffeetrinken in Frankreich, Spanien und Deutschland

Angebaut in Lateinamerika, Asien und Afrika, verzehrt rund um den Globus. Die Rede ist von Kaffee. Wir trinken ihn zum Frühstück, nach dem Mittagessen oder nachmittags zu einem Stück Kuchen. Dabei dient er nicht nur als Getränk, sondern auch als soziales Ritual. Kaffee verbindet, wenn die Omas sich zum Kaffeeklatsch treffen oder sich Kollegen um die Kaffeemaschine versammeln. Doch wie und zu welchen Gelegenheiten trinkt man in Frankreich und Spanien Kaffee? Diese Frage beantwortet der folgende Artikel.

Frankreich

Welche Kaffeearten gibt es in Frankreich? Wann trinken die Französinnen und Franzosen ihren Kaffee und was gibt es dazu? Wie wird der Kaffee zubereitet und wo kommt er eigentlich her?

Die französischen Kaffeegetränke

In Frankreich beginnt der Tag typischerweise mit einem Café au lait. Dieser wird in einer großen Tasse getrunken, die auch bol genannt wird. Der Café au lait besteht zur Hälfte aus schaumig aufgeschlagener Milch und zur anderen Hälfte aus einem starken, sehr heißen Espresso.

Wer als deutscher Tourist in Frankreich unterwegs ist, sollte jedoch wissen, dass die Benennungen von Kaffeearten sich von denen in Deutschland unterscheiden. Bestellt man in Frankreich einen einfachen café, erhält man einen kleinen schwarzen, sehr starken Kaffee, den wir in Deutschland als Espresso kennen.
Deutschen Vorstellungen eines schwarzen Kaffees kommt wohl eher der café allongé oder der café américain am nächsten. Hierbei handelt es sich um einen starken Espresso, der mit heißem Wasser verdünnt wird.

Wer in Frankreich einen Kaffee mit Milch trinken möchte, sollte einen café crème bestellen. Hierbei handelt es sich um einen Kaffee mit etwas aufgeschäumter Milch, der im Gegensatz zum café au lait nicht nur zum Frühstück getrunken wird.

Darüber hinaus gibt es auch noch den café noisette. Dieser ist ein Espresso, der mit einem Kännchen Milch serviert wird.

Vom petit déjeuner über das goûter bis zum dîner

Bei genauerer Betrachtung stellen wir fest, dass der Kaffee uns auch in Frankreich durch den gesamten Tag begleiten kann. Angefangen vom café au lait, der zum französischen Frühstück, dem petit déjeuner, in der bol serviert wird. Diese schüsselähnliche Tasse ist so groß, dass ein Croissant oder wahlweise auch ein Toast hineingetaucht werden kann.

Auch im weiteren Verlauf des Tages greifen Französinnen und Franzosen gerne zur Tasse Kaffee. Sie spendet Energie und ist gleichzeitig ein Inbegriff des Genusses. So wird der Kaffee auch gerne auf der Arbeit getrunken, vorzugsweise zum Ende der Mittagspause.

Nachmittags gibt es gegen vier Uhr außerdem le goûter, eine kleine Zwischenmahlzeit, mit der die lange Zeit zwischen Mittag- und Abendessen überbrückt werden soll. Hier wird zum Kaffee gerne ein süßes Gebäck gereicht.

Den krönenden Abschluss des Tages bildet üblicherweise das dîner. Hierbei handelt es sich normalerweise um die Hauptmahlzeit, die gerne mit einem einfachen café, den wir in Deutschland als Espresso bezeichnen würden, beendet wird.

French press – die Kunst der Kaffeezubereitung

Kaffee wird in Frankreich gerne in der Kaffeepresse, der sogenannten French press zubereitet. Hierbei handelt es sich um eine Glaskanne, die mit etwas Kaffeepulver befüllt wird. Anschließend wird heißes Wasser in die Kanne gefüllt. Nach kurzer Ziehzeit wird der aufgewirbelte Kaffee durch ein Sieb auf den Boden der Kanne gedrückt. Oberhalb der Siebes bleibt der köstliche Kaffee zurück.

Diese Erfindung geht auf ein Patent des Franzosen Marcel-Pierre Paquet von 1924 zurück. In Frankreich wird die Kanne cafetière à piston genannt.

Doch auch in Frankreich ist die sogenannte cafetière italienne weit verbreitet. Hierbei handelt es sich um eine achteckige Kanne aus Aluminium. Am Boden dieser Kann befindet sich ein kleiner Behälter, der mit Wasser befüllt wird. Direkt darauf wird ein Sieb gelegt, das mit Kaffee befüllt wird. Darauf wird die eigentliche Kanne befestigt. Die so zusammengebaute cafetière wird nun auf eine Herdplatte gestellt und langsam erhitzt. Das auf diese Weise aufgeheizte Wasser wird nach und nach durch das Kaffeesieb nach oben in die Kaffeekanne gedrückt. Diese Konstruktion wurde 1933 erfunden.

Der Kaffee kommt nach Frankreich

Nun wissen wir, auf welche Arten die Französinnen und Franzosen üblicherweise ihren Kaffee trinken und zubereiten. Aber wie und wann kam der Kaffee eigentlich nach Frankreich?

Die ersten kulturellen Spuren des Kaffeegenusses in Frankreich reichen zurück bis ins 15. Jahrhundert. Offiziell eingeführt wurde der Kaffee jedoch erst im 17. Jahrhundert durch einen Kaufmann, der ihn nach Marseille brachte. In Paris brachte die Politik den Kaffee in die gehobene Gesellschaft. Ein Abgesandter aus dem Osmanischen Reich sollte eine Allianz mit Frankreich aushandeln und brachte Ludwig XIV. Kaffee mit.

Durch die Entwicklung der cafetière wurde der Kaffeegenuss in Frankreich schließlich noch einmal revolutioniert. Das erste Kaffeehaus wurde bald eröffnet und nach und nach kamen immer mehr dazu. Sie wurden zum Treffpunkt von Künstler/-innen und Intellektuellen. Dazu zählt auch das wohl bekannteste Café von Paris: Les Deux Magots. Hier trafen sich regelmäßig Simone de Beauvoir und Jean-Paul-Sartre, die den Kaffee zum stillen Begleiter ihrer existenzialistischen Ideen machten.

Übrigens: Auch die Wahl der Kaffeebohne ist in Frankreich historisch geprägt, denn hier wird die Robusta-Bohne favorisiert. Diese Bohne wird hauptsächlich in Westafrika angebaut. Da sich hier die meisten ehemaligen französischen Kolonien befinden, wurde der Import von Robusta-Bohnen lange favorisiert.

Spanien

Auch in Spanien trinken die Menschen Kaffee. Doch einen Filterkaffee suchen wir auch hier vergebens. Die Basis jeden spanischen Kaffeegetränks ist der Café solo. Welche leckeren Getränke daraus gezaubert werden und was den spanischen Kaffee so besonders macht, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Kaffeetrinken in Spanien

Die Spanierinnen und Spanier trinken ihren Kaffee entweder zu Hause, in Bars oder in sogenannten Cafeterías. Dort können verschiedene Kaffeespezialitäten bestellt werden:

  • Café solo: Espresso, bei dem heißes Wasser mit Druck durch sehr fein gemahlenes Kaffeepulver gepresst wird.
  • Cortado: Espresso mit einem Schuss heißer Milch
  • Manchado: eine Variation des Cortado mit nur einem Hauch von Milch
  • Café americano: Espresso, der mit Milch verdünnt wird
  • Descafeinado: Entkoffeinierter Espresso
  • Café con hielo: Espresso, der üblicherweise in einer kleinen Tasse mit einem großen Glas Eiswürfel serviert wird. Den Espresso schüttet der Gast selbst in das Glas – ein sehr beliebtes Getränk an heißen Sommertagen.
  • Café con leche: klassischer Milchkaffe der zu einer Hälfte aus Espresso und zur anderen Hälfte aus heißer Milch besteht.
  • Café bombón: spanische Spezialität => Espresso mit gesüßter Kondensmilch
  • Café carajillo: Espresso mit einem Schuss spanischen Schnapses
  • Barraquito: verschiedene Zutaten, die übereinandergeschichtet werden und sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Dichte nicht vermischen:
    • Kondensmilch
    • Likör
    • Espresso
    • Aufgeschäumte Milch
    • Serviert mit etwas Zimt und Zitronen- oder Limettenschale

Kaffeegenuss im Laufe des Tages

Während in Frankreich der Kaffee schon zum Frühstück getrunken wird, beginnen auch Spanierinnen und Spanier ihren Tag mit dem starken, schwarzen Getränk. Entweder sie bereiten diesen noch zu Hause vor oder bestellen sich einen Cortado mit Churros in einer Bar beziehungsweise einer Cafetería. Diese öffnen ihre Türen meist schon sehr früh. So ist es in Spanien nicht schwer, auch schon morgens vor sieben Uhr einen Kaffee zu ergattern.

Den nächsten Kaffee gibt es am späten Vormittag in der Kaffeepause und natürlich nach dem Mittagessen. Hier werden vorzugsweise ein café con leche oder ein cortado getrunken.

Nachmittags trinken viele Menschen in Spanien noch einen café solo. An besonders heißen Tagen greift man jedoch auch gerne zum café con hielo. Dieser bietet eine willkommene Erfrischung.

Vom café de pote zum Siebträger

Während in der Cafetería heute die Siebträgermaschine im Einsatz ist, bereitete man den Kaffee in privaten Haushalten noch lange in einem kleinen Töpfchen zu. Der so entstandene Kaffee wird als café de pote oder café de puchero bezeichnet. Inzwischen findet sich aber auch in nahezu jedem spanischen Haushalt die italienische cafetera. Diese kam jedoch erst nach dem zweiten Weltkrieg nach Spanien. Eine Filtermaschine, wie wir sie in Deutschland kennen, sucht man in Spanien jedoch vergeblich.

Zur Kaffeezubereitung wird in Spanien eine Mischung aus Robusta- und Arabica-Bohnen verwendet. Eine Besonderheit ist die Röstung des Café Torrefacto. Dabei wird während der Röstung Zucker zu den Bohnen gegeben. Dieser schmilzt und macht den Kaffee weniger bitter. Diese Methode ist umstritten. Die Befürworter finden den Kaffee kräftiger, aromatischer und erfrischender. Kritiker sind jedoch der Meinung, dass bei diesem Verfahren der natürliche Geschmack des Kaffees überdeckt wird, wodurch der Kaffee ungenießbar wird.

Kaffee als Luxusgetränk

Es gibt Vermutungen, dass schon die Mauren während ihrer Zeit in Spanien Kaffee genossen. Sicher überliefert ist jedoch, dass venezianische Kaufmänner den Kaffee nach Spanien brachten. Dabei hatte Spanien eigentlich schon in der Kolonialzeit Zugang zum Kaffee in Lateinamerika. Nachdem die Kolonien aber aufgegeben wurden, konnte der Kaffee nicht mehr so leicht importiert werden und galt daher als Luxusgut.

Lange Zeit war es leichter Kakao aus Mexiko zu importieren. Deshalb fand dieser auch mehr Anklang als Kaffee.

1726 nahm der Kaffee schließlich Einzug ins amtliche Wörterbuch der Real Academia Española.

Vierzig Jahre später wurde das erste Kaffeehaus in Madrid eröffnet und 1778 verordnete Carlos III den Kaffeeanbau auf den kanarischen Inseln. So sollte die iberische Halbinsel unabhängig vom Kaffeeimport aus Amerika werden. Noch heute existiert ein winziges Anbaugebiet auf Gran Canaria. Der Kaffee sollte so bald für alle zugänglich werden, mit tragbaren Preisen für das Bürgertum.

Spanische Kaffeehäuser

Im Laufe des 19. Jahrhunderts öffnet auch in Spanien immer mehr Kaffeehäuser ihre Pforten. Eine Kaffeehauskultur, wie man sie aus Paris oder Wien kennt, hat sich in Spanien dennoch nie entwickelt. Kaffeehäuser wurden schnell zu Tapas-Bars oder Cervecerías erweitert.

Dennoch finden wir auch in Spanien Cafés, die eine besondere Bedeutung für die literarische und politische Entwicklung des Landes hatten.

Dazu zählt zum Beispiel das Els Quatre Gats in Barcelona. Hier stellte Picasso seine ersten Werke aus und bald kamen hier auch andere große Künstler zusammen, darunter Santiago Rusiñol und Ramón Casas. So wurde das Café bald zu einem beliebten Anlaufpunkt für Konzerte und andere Vorführungen.

Währenddessen wurde 1888 in Madrid das Café Gijón eröffnet, welches sich bald zu einer kulturellen Institution und einem wichtigen Treffpunkt für große Persönlichkeiten entwickelte. Noch heute ist das Café Schauplatz zahlreicher Bücher, die in Madrid spielen.

Kaffeetrinken in Deutschland

Während nun also in Frankreich und Spanien die Basis eines jeden Kaffees ein starker Espresso ist, setzen die Menschen in Deutschland immer noch auf den altbekannten Filterkaffee. Dabei wird Kaffee in einen Filter eingefüllt und anschließend mit heißem Wasser übergossen.

Schon zum Frühstück trinken viele Deutsche gerne eine Tasse Kaffee – gerne mit einem Löffel Zucker und oder einem Schluck Milch. Viele genießen ihr koffeinhaltiges Getränk aber auch «schwarz», also ohne den Zusatz von Milch und / oder Zucker.

Häufig werden auch im Laufe des Vormittags noch diverse Tassen Kaffee getrunken. Traditionell veranstalten die Deutschen am Nachmittag ein sogenanntes Kaffeetrinken. Dabei kommt die ganze Familie zusammen oder man verabredet sich mit den Freundinnen auf eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen, das am Wochenende auch gerne ein bisschen üppiger ausfallen darf.

Fazit

Drei Länder und drei Arten den Kaffee zu genießen. Doch eines verbindet die Franzosen, Spanier und Deutschen, wenn es um den Genuss von Kaffee geht: die Gemeinsamkeit. Der Kaffee wird gerne in Gesellschaft genossen und dort, wo Menschen zusammenkommen, entstehen Ideen. So gibt es in Frankreich und Spanien auch heute noch althergebrachte Kaffeehäuser, in denen sich Intellektuelle und Künstler einst trafen. In Deutschland existierten in den 20er-Jahren zwar viele Kultcafés. Jedoch haben sich diese aus diversen Gründen kaum bis heute gehalten. Nur in Leipzig findet man noch das Traditionscafé Zum arabischen Coffee Baum, während in München das Café Luitpold immer noch seine Pforten öffnet. Doch eine Kaffeehauskultur, wie man sie aus Wien kennt, gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr.

Quellen:

Frankreich

Spanien

Deutschland

 

Güterstände: Deutschland-Frankreich

Zwei Menschen entschließen sich dazu, ihr restliches Leben miteinander zu verbringen und zu heiraten. Neben aller Liebe und emotionalen Höhepunkten ist die Eheschließung jedoch grundsätzlich erst einmal ein Rechtsakt, der bestimmte Rechte und Pflichten nach sich zieht.

Ein entscheidender Punkt bei der Eheschließung ist die Frage nach der Vermögensaufteilung. Diese sollten die Eheleute vorab geklärt haben, damit es im Falle einer Scheidung nicht zu unerwarteten Überraschungen kommt. Die Vermögensaufteilung wird rechtlich durch die sogenannten Güterstände geregelt. Wem gehört welches Vermögen und wer darf wie über was verfügen?

Besonders spannend wird es, wenn die Eheleute verschiedene Staatsangehörigkeiten haben und unterschiedliche Rechtssysteme Anwendung finden. Was passiert zum Beispiel, wenn ein Ehegatte Deutscher ist und seine Ehegattin Französin?

In diesem Blogartikel finden Sie Informationen darüber, welche Güterstände es in Deutschland und Frankreich gibt und wie sich diese unterscheiden. Außerdem erfahren Sie, was passiert, wenn die Ehe zwischen zwei Personen unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten beendet wird.*

Sinn und Zweck des ehelichen Güterrechts

Im ehelichen Güterrecht wird gegelt, wie sich eine Eheschließung rechtlich auf das Vermögen der beiden Eheleute auswirkt. Dabei geht es zum einen darum, welche vermögensrechtlichen Ansprüche die Eheleuten gegeneinander haben. Zum anderen wird aber auch geregelt, wie vermögensrechtliche Beziehungen gegenüber Dritten aussehen. Dabei geht es zum Beispiel um Haftungsfragen im Hinblick auf Verbindlichkeiten, die ein Ehegatte vor oder während der Ehe eingeht.

Deutschland: Welche Güterstände gibt es?

Das deutsche Recht kennt primär drei Güterstände:

  1. die Zugewinngemeinschaft, §1363 BGB;
  2. die Gütertrennung, § 1414 BGB und
  3. die Gütergemeinschaft, § 1415 BGB.

Darüber hinaus gibt es seit 2013 auch die Wahl-Zugewinngemeinschaft (§1519 BGB) bzw. das régime matrimonial optionnel franco-allemand.

Die Zugewinngemeinschaft

Bei diesem Güterstand handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand. Dieser gilt automatisch, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde (§1363, I BGB). In diesem Fall bleibt das voreheliche Vermögen beider Ehegatten jeweils ihr eigenes. Auch während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen gehört jeweils dem Ehegatten bzw. der Ehegattin, der bzw. die es erwirtschaftet hat (§ 1363, II, 1 BGB).

Verfügungsbeschränkungen

Jeder Ehegatte bzw. jede Ehegattin kann frei über sein bzw. ihr Vermögen verfügen. Ausgenommen davon sind das Haushaltsvermögen oder einzelne Haushaltsgegenstände. Darüber können nur beide Eheleute gemeinsam verfügen (vgl. § 1369 BGB).

Der Zugewinnausgleich

Wird die Ehe beendet, zum Beispiel durch Scheidung, Abschluss eines Ehevertrages oder Versterben eines Ehegatten, kommt es zum Zugewinnausgleich. Dann wird geprüft, welches Vermögen die Ehegatten jeweils am Anfang ihrer Ehe hatten (Anfangsvermögen). Dieses Vermögen wird mit dem Vermögen am Ende der Ehe verglichen (Endvermögen).

Durch diesen Vergleich wird der sogenannte Zugewinn (§ 1373 BGB) ermittelt. Dieser beschreibt den Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.

Nun muss die Person, die mehr Vermögen erworben hat, den Wertunterschied zur Hälfte ausgleichen. Dieser Ausgleich erfolgt durch eine Geldzahlung. Es ist also nicht möglich, den Ausgleich durch Verschieben beweglicher Sachen zu erzielen.

Beispiel
  Anfangsvermögen Endvermögen Zugewinn
Person A 50.000 150.000 100.000
Person B 30.000 60.000 30.000
Wertunterschied     70.000
Ausgleichsanspruch     35.000

Person A hatte also ein Anfangsvermögen von 50.000 € und ein Endvermögen von 150.000 €. Der Zugewinn beläuft sich somit auf 100.000 €.
Person B hatte wiederum zu Beginn der Ehe ein Anfangsvermögen von 30.000 €. Ihr Endvermögen liegt bei 60.000 €. Sie kann somit einen Zugewinn von 30.000 € vorweisen.
Da der Zugewinn von Person A den von Person B jedoch um 70.000 € überschreitet, kann Person B einen Anspruch auf Zugewinnausgleich in Höhe von 35.000 € geltend machen, also von der Hälfte des Betrages, um den der Zugewinn von A den von B überschreitet (vgl. § 1378 BGB).

Zugewinnausgleich im Todesfall

Bei der Auflösung einer Ehe durch den Tod eines Ehegatten oder einer Ehegattin greift § 1371 BGB:

„Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben.“

Weiterhin bleibt zu beachten, dass bei Tod eines Ehegatten der Zugewinn nicht mit Erbschaftssteuer belastet wird, sollte zu Lebzeiten noch keine Vermögensübertragung erfolgt sein.

Erbschaft und Schenkung im Zugewinn

Haben Ehegatte oder Ehegattin während der Ehe eine Erbschaft angetreten oder eine Schenkung erhalten, so zählt diese zum Anfangsvermögen. Geerbtes oder durch Schenkung erhaltenes Vermögen gilt somit nicht als Zugewinn und begründet keinen Ausgleichsanspruch (§ 1374 BGB).

Die Gütertrennung

Die Gütertrennung kann nur durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Sie legt fest, dass das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe getrennt bleibt. Wird die Ehe beendet und der Güterstand aufgelöst, erfolgt kein Zugewinnausgleich.
Über das eigene Vermögen kann jeder Ehepartner und jede Ehepartnerin frei verfügen.

Die Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist ein weiterer Güterstand, der durch notariellen Ehevertrag zustande kommt. In diesem Fall wird das Vermögen, das beide Ehepartner in die Ehe einbringen, zum gemeinsamen Vermögen beider Ehepartner. Das gleiche gilt für während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen. Im Güterstand der Gütergemeinschaft gibt es nur ein gemeinsames Vermögen, das zum Gesamtgut gezählt wird (vgl. § 1416 BGB).

Nun wissen Sie, welche Güterstände es in Deutschland gibt. Im Folgenden erfahren Sie, welche Güterstände das französische Recht kennt und inwiefern diese sich von den deutschen Varianten unterscheiden.

Frankreich: Welche Güterstände gibt es?

Das französische Recht kennt vier sogenannte régimes matrimoniaux:

  1. le régime de la communauté réduite aux acquêts (≈ Errungenschaftsgemeinschaft)
  2. la séparation de biens (≈ Gütertrennung)
  3. la participation aux acquêts (≈ Zugewinngemeinschaft)
  4. la communauté universelle (≈ allgemeine Gütergemeinschaft)

Le régime matrimonial de la communauté réduite aux acquêts

Sofern nicht durch Ehevertrag eine andere Regelung vereinbart wurde, unterliegt die Eheschließung in Frankreich dem Güterstand des régime matrimonial de la communauté réduite aux acquêts (vgl. Art. 1387 Code civil). Hierbei handelt es sich also um den gesetzlichen Güterstand. Dieser unterscheidet sich jedoch erheblich vom deutschen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die verschiedenen Gütermassen

Der französische gesetzliche Güterstand unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Gütern:

  1. den biens propres und
  2. den biens communs.

Zu den bien propres zählen die eigenen Güter, die jeweils dem einen Ehegatten bzw. der anderen Ehegattin gehören. Das sind Vermögen, die beide jeweils schon vor der Ehe besessen haben oder während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, vergleichbar mit dem deutschen Anfangsvermögen.

Der Begriff biens communs beschreibt das Vermögen, das beide gemeinsam haben. Dazu zählt das Vermögen, das die Eheleute gemeinsam oder alleine während der Ehe erworben haben, sei es durch die eigene Arbeit oder den Ertrag aus eigenen Gütern. Eine deutsche Entsprechung für dieses Vermögen kann das Gemeingut oder Gesamtgut sein (vgl. Art. 1401 Code civil).

Die biens communs darf ein Ehegatte generell alleine und selbstständig verwalten und darüber verfügen. Bestimmte Handlungen dürfen jedoch nur gemeinsam vollzogen werden, wie der Verkauf der Familienwohnung, die Aufnahme von Hypotheken oder Schenkungen.

Gehört die Familienwohnung einem Ehegatten alleine, kann dieser dennoch nicht alleine darüber verfügen.

La communauté universelle

Dieser Güterstand wird vertraglich vereinbart. Bei dieser Variante gehört das gesamte Vermögen beiden Ehegatten gemeinsam. Es gibt also nur eine Gütermasse, das Gesamtgut. Die Ehegatten haben identische Verfügungsrechte und -pflichten wie im gesetzlichen Güterstand des régime de la communauté réduite aux acquêts.

Le régime de la séparation de biens

Auf diese Lösung können sich Eheleute vertraglich einigen. In ihm werden die Vermögen der Ehegatten getrennt. Das gilt sowohl für das Vermögen vor der Ehe als auch das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Güter gemeinsam zu erwerben, wenn jeder Ehegatte bzw. jede Ehegatten ihren eigenen Teil finanziert. Dann gehört ihm bzw. ihr auch dieser Teil. Über das jeweilige Vermögen kann jeder Ehegatte und jede Ehegattin frei verfügen.

Le régime de la participation aux acquêts

Auch dieser Güterstand wird vertraglich vereinbart. Entscheiden sich die Eheleute für diese Variante, so behalten sie beide während der Ehe ihr jeweils eigenes Vermögen, ähnlich wie im régime de la séparation de biens.

Wird die Ehe jedoch aufgelöst z. B. durch Tod, Scheidung oder Änderung des Güterstandes, kommt es zum Zugewinnausgleich. Das Vorgehen ist vergleichbar mit dem Zugewinnausgleich in der deutschen Zugewinngemeinschaft.

Bei Beendigung der Ehe werden das patrimoine finale (Endvermögen) und das patrimoine originaire (Anfangsvermögen) miteinander verglichen. Wird ein Zugewinn, ein enrichissement festgestellt, wird dieses zur Hälfte ausgeglichen. Wird jedoch ein Verlust, ein appauvrissement festgestellt, gibt es keinen Ausgleich.

Die deutschen und französischen Güterstände im Vergleich

Insgesamt gibt es in Deutschland und Frankreich also sieben Güterstände, von denen zwei gesetzlich geregelt werden und fünf durch einen notariellen Ehevertrag zustande kommen.

Zwischen den Güterständen gibt es zahlreiche Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede. Insbesondere die beiden gesetzlichen Güterstände unterscheiden sich erheblich.

Der gesetzliche Güterstand in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft, welche in etwa dem französischen Güterstand der participation aux acquêts entsprechen würde. Dieser kommt jedoch in Frankreich nur durch einen notariellen Ehevertrag zustande. Außerdem unterliegt dieser Güterstand in Frankreich anderen Grundsätzen zur Ermittlung des Zugewinns, wodurch sich weitere Unstimmigkeiten ergeben.
Der französische gesetzliche Güterstand hingegen, ist die communauté réduite aux acquêts, welcher mit der deutschen Benennung der Errungenschaftsgemeinschaft wiedergegeben werden kann. Eine solche Güterstandsregelung gibt es in Deutschland jedoch gar nicht.

Deutsch-französische Eheschließungen

Mit der Globalisierung steigt auch die Zahl der Eheschließungen zwischen Menschen unterschiedlicher Nationalitäten. Doch was passiert, wenn diese Ehen beendet werden und z. B. durch Scheidung der Güterstand aufgelöst wird? Welcher gesetzliche Güterstand ist anwendbar, wenn binationale Paare keinen notariellen Ehevertrag geschlossen haben?

Laut Internationalem Privatrecht kann in bestimmten Fällen das anwendbare Recht frei gewählt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der eheliche Güterstand aber auch dem deutschen oder französischen Recht unterstellt werden.

Deutsches Internationales Privatrecht

In Deutschland geltende Regelungen zum Internationalen Privatrecht finden sich im Einführungsgesetzt zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). So kann nach Art. 13, II EGBGB der eheliche Güterstand nach deutschem Recht Anwendung finden, wenn ein Ehegatte bzw. eine Ehegattin die deutsche Staatsbürgerschaft innehat, oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat.

Haben die Ehegatten nicht gewählt, welchem Recht sie ihre Ehe unterstellen wollen, so gilt Art. 14, II:

  1. das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sonst
  2. das Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sonst
  3. das Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören, sonst
  4. das Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.

Gleichzeitig gilt für unbeweglichen Vermögen in Deutschland, z. B. eine Immobilie, zwangsläufig deutsches Recht.

Französisches Internationales Privatrecht

In der Frage nach dem anzuwenden Recht bei binationalen Eheschließungen stützt sich das französische Recht auf das Haager Übereinkommen über das auf eheliche Güterstände anwendbare Recht vom 14. März 1978.

Demnach kann der eheliche Güterstand nach französischem Recht Anwendung finden, wenn:

  • ein Ehegatte bzw. eine Ehegattin die französische Staatsangehörigkeit innehat,
  • ein Ehegatte bzw. eine Ehegattin seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Frankreich hat,
  • ein Ehegatte bzw. eine Ehegattin seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach der Eheschließung in Frankreich begründet und
  • für in Frankreich belegene unbewegliche Sachen kann französisches Recht gewählt werden.

Wurde keine Rechtswahl getroffen, findet das Güterrecht Anwendung, in dessen Land der erste gewöhnliche Aufenthaltsort der Eheleute begründet liegt.

Eine gemeinsame Lösung

Wir sehen also, dass sich die deutschen und französischen Güterstände grundlegend unterscheiden. Auch die jeweiligen zugrunde liegenden Privatrechte erlauben keine eindeutige Zuordnung der Zuständigkeit. Ein gemeinsamer deutsch-französischer Güterstand bedeutet daher einen erheblichen rechtlichen Fortschritt für binationale Paare sowie ggf. Dritte und Rechtsanwender.

Schwierigkeiten vermeiden

Mit einer gemeinsamen Lösungen lassen sich Schwierigkeiten vermeiden. Wird eine Ehe beispielsweise dem französischen Recht unterstellt, kann es problematisch werden, wenn die Eheleute eine Immobilie in Deutschland erwerben und diese dem deutschen Güterrecht unterstellt wird. Bei dieser Variante kommt es zur Aufspaltung des Güterstandes. Das kann bei einer Auflösung der Ehe und einem drohenden Zugewinnausgleich zu Komplikationen führen.

Deshalb wurde ein zusätzlicher Wahlgüterstand geschaffen. Dieser orientiert sich an der deutschen Zugewinngemeinschaft und der französischen participation aux acquêts. Dieser Wahlgüterstand wird durch ein deutsch-französischen Abkommen begründet. Zur Ausgestaltung der in diesem Abkommen vereinbarten Punkte werden einfache und modernisierte Normen angewandt, die in Deutschland und Frankreich identisch sind. So wird dieser Güterstand in Frankreich genau so ausgelegt wie in Deutschland. Nach Art. 21 des Abkommens können sich weitere EU-Mitgliedstaaten dieser Regelung anschließen.

Abkommen vom 04.02.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZGA) und des Umsetzungsgesetzes (BGBl. II (2012), S 178 ff)

Dieses binationale Abkommen trat am 01.05.2013 in Kraft. Die daraus folgenden Regelungen wurden in § 1519 BGB überführt. In Frankreich haben internationale Verträge unmittelbare Gesetzeskraft. Daher wurden die Regelungen nicht in den Code civil übernommen. Gemäß Art. 3 WZGA wird die Wahl-Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag geschlossen.

Grundzüge

Eheleute können sich gemäß Art. 1 WZGA für die Wahl-Zugewinngemeinschaft entscheiden, wenn auf ihre Ehe sowohl das deutsche als auch das französische Güterrecht Anwendung finden kann (s.o.). Dieser Wahl-Güterstand orientiert sich am deutschen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wobei Besonderheiten des französischen gesetzlichen Güterstandes des régime matrimonial de la communauté réduite aux acquêts (≈ Errungenschaftsgemeinschaft) integriert wurden. So wird zum Beispiel das in der Ehe erworbene Vermögen unmittelbar zum gemeinsamen Vermögen der Ehegatten.

Das Vermögen in der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Während der Ehe bleibt das Vermögen beider Ehegatten getrennt. Bei der Auflösung der Ehe erfolgt der sogenannte Zugewinnausgleich. Jedoch gibt es abweichende Regelungen zur Bewertung und Berücksichtigung bestimmter Gegenstände im Anfangs- und Endvermögen im Vergleich zur deutschen Zugewinngemeinschaft. Das betrifft zum Beispiel die Wertermittlung für ein Grundstück, das in die Ehe eingebracht wird. Vermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurde, zählt wie im deutschen Recht zum Anfangsvermögen.

Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Familienwohnung

Das Abkommen über die Wahl-Zugewinngemeinschaft sieht besondere Bestimmungen zur Verfügung über die Familienwohnung vor. Diese wurden in §1519, 1 BGB überführt. Demnach darf ein Ehegatte nicht ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten frei über Rechtsgeschäfte in Bezug auf die Familienwohnung verfügen. Mit anderen Worten: Ein Ehegatte darf nicht ohne die Zustimmung der Ehegattin den Mietvertrag kündigen oder das Haus verkaufen.

Fazit

Bei einer Eheschließung in Deutschland können sich die Eheleute bewusst für den Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft entscheiden. Diese Entscheidung wird mittels Ehevertrag rechtlich festgehalten. Schließen die Eheleute keinen Ehevertrag, unterliegt ihre Ehe automatisch dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Ähnliches gilt in Frankreich. Wird dort bei der Eheschließung kein Ehevertrag geschlossen, unterliegt die Ehe dem gesetzlichen Güterstand des régime matrimonial de la communauté réduite aux acquêts. Dieser sieht jedoch andere Regelungen vor als der deutsche gesetzliche Güterstand. Wahlweise können Eheleute in Frankreich per Ehevertrag die Anwendung der séparation de biens, der participation aux acquêts oder der communauté universelle vereinbaren.

Eheschließungen zwischen deutsch-französischen Paaren können zudem durch Ehevertrag dem Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft bzw. des régime matrimonial optionnel franco-allemand unterstellt werden. Diese Variante löst Schwierigkeiten, die durch Unterschiede zwischen den französischen und deutschen Güterständen bei einer Auflösung der Ehe entstehen können.

* Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Quellen:

Qualifizierte Sprachmittlung im Gesundheitswesen

Im Alltag deutscher Krankenhäuser und Arztpraxen kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Sprachbarrieren überwunden werden müssen:
Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte treffen auf Migranten, Flüchtlinge, Touristen oder Personen, die sich temporär in Deutschland aufhalten, die deutsche Sprache aber nicht (ausreichend) beherrschen. In diesen Situationen wird der Einsatz von sprachmittelnden Personen notwendig.

Was ist Sprachmittlung?

Sprachmittlung ist der Oberbegriff, unter dem Übersetzen und Dolmetschen zusammengefasst werden.
Dabei meint Übersetzen das schriftliche Übertragen von Inhalten aus einer Sprache in eine andere. Dolmetschen hingegen ist die mündliche Übertragung dieser Inhalte. Dabei überträgt die dolmetschende Person das gesprochene Wort entweder simultan, also nahezu zeitgleich, oder konsekutiv, also nachträglich. Dolmetscherinnen und Dolmetscher kommen zum Beispiel bei internationalen Veranstaltungen zum Einsatz. Sie verdolmetschen Reden oder auch Verhandlungsgespräche zwischen Personen, die unterschiedliche Sprachen sprechen.

Sprachmittlungssituationen im Alltag

Sprachmittlungssituationen können im Alltag in verschiedenen Kontexten und Bereichen auftreten:

Recht

Im rechtlichen Kontext kann eine Sprachmittlung zum Beispiel notwendig werden, wenn Menschen unterschiedlicher Nationalitäten gemeinsam einen Vertrag schließen wollen. Dann wird der Vertrag in einer Sprache aufgesetzt und in die andere Sprache übersetzt.
Auch wenn sich die Wege zweier Menschen trennen, kann eine Sprachmittlung in Form einer Übersetzung notwendig werden. Das passiert zum Beispiel, wenn sich zwei Personen unterschiedlicher Herkunft scheiden lassen, ein Scheidungsurteil vor einem französischen Gericht ergeht und im Anschluss ins Deutsche übersetzt wird.

Wirtschaft

Zahlreiche Unternehmen sind länderübergreifend oder sogar global tätig. Sei es, dass sie Niederlassungen in anderen Ländern haben, oder Kunden im Ausland betreuen. Damit alle Stakeholder immer auf dem aktuellen Stand sind, werden Geschäftsberichte und Produktinformationen in die betreffenden Sprachen übersetzt. Unternehmensinterne und -externe Kommunikation muss übersetzt werden. Auf Konferenzen und Kongressen kommen auch dolmetschende Personen zum Einsatz.

Gesundheitswesen

Aufgrund von Globalisierung und Migration sind Sprachmittlungssituationen im deutschen Gesundheitswesen inzwischen an der Tagesordnung. Immer häufiger kommen Patientinnen und Patienten in deutsche Praxen und Krankenhäuser, verfügen aber nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, um das Pflegepersonal und/oder behandelnde Ärztinnen und Ärzte zu verstehen. Hier werden Sprachmittler benötigt, um eine gelingende Kommunikation zu gewährleisten.

Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick darüber:

  • wie Sprachmittlungssituationen im deutschen Gesundheitswesen gelöst werden,
  • welche Schwierigkeiten die aktuellen Lösungsansätze bergen und
  • welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt.

Der Einsatz von Ad-hoc-Dolmetschenden

Im Alltag deutscher Krankenhäuser und Arztpraxen kommt es häufig dazu, dass Pflegekräfte oder Angehörige einspringen, um für Patientinnen und Patienten zu dolmetschen. Auf den ersten Blick mag das eine naheliegende Lösung sein. Die Pflegekräfte sind sowieso vor Ort und vom Fach. Doch so einfach ist es nicht. Auch sehr gut ausgebildete Pflegekräfte sind dennoch keine Ärzte. Fachtermini kennen sie häufig nur auf Deutsch und nicht in der Sprache, in die sie dolmetschen.

Sollen Angehörige dolmetschen, wird es häufig noch komplizierter. Da sie nicht über das notwendige Fachwissen verfügen, können sie die Informationen nicht adäquat vermitteln. Außerdem stehen sie der Patientin bzw. dem Patienten vermutlich sehr nahe und müssen bei der Verdolmetschung auch ihre eigenen Gefühle hintenanstellen und das Wohl der Patientin bzw. des Patienten an erste Stelle setzen. Besonders schwierig wird das, wenn Kinder für ihre Eltern dolmetschen. Das kann sehr belastend sein.

Schwierigkeiten und Probleme des Ad-hoc-Dolmetschens

Pflegekräfte und Angehöriger kommen immer wieder als Ad-hoc-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher zum Einsatz. Diese Lösung ist praktisch. Auf den ersten Blick spart sie Zeit und Geld. Aber was steckt wirklich dahinter?

Beispiel: Aufklärungsgespräch mit einem Arzt vor einer Operation

Carlo*, 40 Jahre, Spanier, hat sich bei der Arbeit in die Hand geschnitten. In zwei Fingern hat er kein Gefühl mehr. Er fährt mit seiner Tochter Maria, 12 Jahre, ins Krankenhaus. Der behandelnde Arzt entscheidet umgehend, Carlo zu operieren. Er vermutet, dass der Nerv beschädigt wurde. Schnelles Handeln ist gefordert.
Vor der Operation muss der behandelnde Arzt Carlo erklären, was bei der Operation passiert. Auch mit der Narkoseärztin hat Carlo ein Gespräch. Sie erklärt ihm, welche Risiken eine Narkose mit sich bringt. Am Ende des Gesprächs händigt die Ärztin Carlo mehrere Formulare aus, die er unterschreiben muss, damit die Operation durchgeführt werden kann.
Carlo versteht weder, was der behandelnde Arzt ihm erklärt, noch was die Narkoseärztin eigentlich von ihm will. Er ist sehr dankbar, dass Maria ihn begleitet. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und spricht die Sprache sehr gut. Zu Hause haben sie immer Spanisch gesprochen. Deshalb kann Maria für ihren Vater «dolmetschen».

Verschiedene Kommunikationsebenen

Schauen wir uns einmal genauer an, wer hier miteinander kommuniziert:

A. Der behandelnde Arzt (1) und die Narkoseärztin (2)
B. Maria, 12 Jahre, als Vermittlerin (ES-DE)
C. Luigi, versteht die deutsche Sprache nicht

A1 und A2 sind Experten auf ihrem Gebiet. Sie haben Medizin studiert, sind fachlich ausgebildet und in der Kommunikation mit Laien geschult.
B ist Laie. Es mangelt ihr an Fachwissen. Unter Umständen versteht sie nicht alles, was A1 und A2 sagen. Vielleicht gibt sie Inhalte falsch wieder oder lässt wichtige Punkte aus.
C versteht gar nicht, was A1 und A2 sagen. Er muss sich voll und ganz darauf verlassen, was B ihm erklärt. Am Ende ist er sich nicht ganz sicher, ob er wirklich alles verstanden hat, denn schließlich ist auch er kein Experte auf diesem Gebiet.

Arzt, Narkoseärztin, Patient und Tochter im Gespräch

* Fiktives Beispiel

Warum ist dieses Vorgehen problematisch?

In der oben beschriebenen Situation kommunizieren zwei Experten mit einem Laien. In diesem Kommunikationsfluss kann es zu einem Verlust und einer Verzerrung von Informationen kommen. In anderen Situationen kann das schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, zum Beispiel:

  • dass Medikamente nicht oder falsch eingenommen werden,
  • Behandlungen unnötig in die Länge gezogen werden oder gar nicht erst stattfinden,
  • falsche Behandlungen durchgeführt werden.

Für Angehörige wie Maria kann eine solche Situation sehr belastend sein. Vielleicht kann Carlo seine Hand nie wieder richtig nutzen. Das würde ggf. bedeuten, dass er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Das schürt Existenzängste bei einer 12-Jährigen, die vermutlich gerade mehr mit sich selbst beschäftigt ist.
Auch für den behandelnden Arzt und die Narkoseärztin ist diese Situation schwierig. Sie sind rechtlich zur Aufklärung ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 630e I BGB sind behandelnde Personen dazu verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten alle notwendigen Informationen mitzuteilen, die sie benötigen, um in die Durchführung der Behandlung einwilligen zu können:

Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie.

Außerdem muss «auf Alternativen zur Maßnahme hin[ge]weisen [werden], wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.»

Formale Vorgaben

Neben den inhaltlichen Punkten legt das Gesetz in Absatz II auch die Form der Aufklärung fest:

Die Aufklärung muss
1. mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
2. so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
3. für den Patienten verständlich sein.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.

Es gibt also eine gesetzliche Regelung, nach der Patientinnen und Patienten vor der Durchführung einer Behandlung genauestens informiert werden müssen, und zwar durch die Behandlerin oder den Behandler selbst oder durch «eine Person, die über die zur Durchführung […] notwendige Ausbildung verfügt».

Dieser Nachsatz unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Patientinnen und Patienten von qualifizierten Personen über die Behandlung aufgeklärt werden. Wird das Aufklärungsgespräch durch eine unqualifizierte Person verdolmetscht, ist die Gefahr groß, dass beispielswese Fehler unterlaufen oder wichtige Punkte ausgelassen werden.

Weiterhin ist zu betonen, dass in Satz 3 festgelegt wird, dass das Aufklärungsgespräch für die Patientin bzw. den Patienten verständlich sein muss. Dieser Satz betrifft neben dem Inhalt des Gesprächs auch die Sprache, mit deren Hilfe der Inhalt transportiert wird. Somit ist die behandelnde Person dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Kommunikation mit der Patienten oder dem Patienten gelingt. Deshalb müssen Arzt oder Ärztin dafür sorgen, dass alle notwendigen Informationen durch eine qualifizierte Person in angemessener Sprache zur Patientin oder zum Patienten gelangen.

Konsequenzen für behandelnde Personen

Kommt es in Folge einer ergriffenen Maßnahme dazu, dass ein Risiko eintritt, über das zuvor im Aufklärungsgespräch zwar informiert wurde, über das die Patientin oder der Patient aber aufgrund einer schlechten Verdolmetschung dennoch keine Kenntnis hatte, so kann die Patientin oder der Patient Haftungsansprüche gegenüber der behandelnden Person geltend macht.

In diesem Zusammenhang stellen sich insbesondere zwei Fragen: Wie kann die behandelnde Person sicherstellen,

  1. dass die Patientin bzw. der Patient den Inhalt des Aufklärungsgesprächs tatsächlich verstanden hat?
  2. dass die Dolmetscherin oder der Dolmetscher für die Verdolmetschung qualifiziert genug ist?

Lösungsmöglichkeiten

Im Aufklärungsgespräch kann sich die behandelnde Person einen Eindruck über das Verständnis der Patientin oder des Patienten verschaffen. Dafür ist es aber notwendig, dass ein beidseitiges Gespräch stattfindet, indem sowohl die Patientin oder der Patient die behandelnde Person versteht, als auch andersherum.

Voraussetzungen

Haben beide Seiten keine gemeinsame Sprache, über die sie sich verständigen können, benötigen Sie eine sprachmittelnde Person, die das Gelingen der Kommunikation sicherstellt. Diese muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Sie muss:

  • beide Sprachen beherrschen,
  • die Inhalte fachsprachlich korrekt für Laien verdolmetschen können,
  • Fingerspitzengefühl haben
  • professionelle Distanz zum Patienten/zur Patientin wahren,
  • die eigenen Grenzen der Belastbarkeit kennen und respektieren können.

Qualifikationsmöglichkeiten

Derzeit gibt es in Deutschland keine einheitliche Ausbildung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Es besteht die Möglichkeit, ein dolmetschbezogenes Studium der Translationswissenschaften zu absolvieren, zum Beispiel:

Weiterhin kann auch eine staatliche Prüfung abgelegt werden.

Fazit

Die Sprachmittlungssituationen in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen ist verbesserungswürdig. Einheitliche Standards hinsichtlich der Qualifikation von sprachmittelnden Personen im Gesundheitswesen auf Bundesebene könnten das Gelingen der Kommunikation zwischen behandelnden Personen und Patientinnen und Patienten sicherstellen.

Weiterführende Links:

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer: Kostenübernahme Dolmetschen im Gesundheitswesen

Bürgerliches Gesetzbuch, § 630e, Aufklärungsgespräch

La Diada – ein Tag im Zeichen der Unabhängigkeit

Morgen ist es wieder so weit. Katalonien feiert wie jedes Jahr am 11. September den Día de Catalunya, den katalanischen Nationalfeiertag, kurz La Diada. An diesem Tag gedenken die Katalanen dem 11. September 1714, an dem Katalonien am Ende des spanischen Erbfolgekrieges seine Unabhängigkeit verlor.

Dann ziehen wieder tausende Katalanen durch die Straßen Barcelonas und demonstrieren für ihre Unabhängigkeit. Sie schwingen die Estelada, die gelb-rot gestreifte Unabhängigkeitsflagge mit einem weißen Stern auf einem blauen Dreieck. Eine Abwandlung der Senyera, der offiziellen katalanischen Flagge.

Referendum im Oktober 2017

Im Oktober 2017 gab es ein Unabhängigkeitsvotum, bei dem mit einer Wahlbeteiligung von 42,5 % der Katalanen 90 % für die katalanische Unabhängigkeit von Spanien gestimmt haben. Da das Referendum jedoch gegen die spanische Verfassung verstieß, wurde auch das Ergebnis nicht anerkannt.

Spanien besteht aus 17 autonomen Gemeinschaften, den sogenannten Comunidades Autónomas. Eine dieser Comunidades ist Katalonien. Die Loslösung einer dieser Gemeinschaften ist jedoch in der spanischen Verfassung gar nicht vorgesehen. Deshalb erklärte die spanische Regierung in Madrid das Referendum für ungültig.

Die katalanischen Politiker riefen am 10. Oktober 2017 trotzdem die unabhängige Republik Katalonien aus – ohne rechtliche Legitimation. Infolgedessen kam es zur Absetzung und Verhaftung katalanischer Regierungspolitiker. Zahlreiche, unter ihnen auch Regierungspräsident Carles Puigdemont, flohen ins Ausland.

Gerichtsprozess und brennende Autos

Zwei Jahre später, im Oktober 2019, verurteile der oberste spanische Gerichtshof, das Tribunal supremo, die Inhaftierten unter anderem wegen Aufruhrs zu 9-13 Jahren Haft. Dieses Urteil hat man in Katalonien als sehr streng empfunden. Deshalb kam es nach der Urteilsverkündung in Barcelona zu Unruhen. Autos und Müllcontainer wurden angezündet.

Die Gründe

Inzwischen zieht sich ein tiefer Graben durch die katalanische Gesellschaft, denn die Hälfte der Katalanen fordert nach wie vor die katalanische Unabhängigkeit. Währenddessen sehnt sich die andere Hälfte nach Ruhe und Stabilität. Auf beiden Seiten wächst der Unmut. Doch woher rührt dieser starke Wunsch nach Unabhängigkeit?

Kulturelle Besonderheiten

Bei einem Blick in die katalanische Geschichte wird schnell deutlich, dass Katalonien eine Sonderstellung einnimmt. Das Land, in dem Antoni Gaudí herausragende Bauwerke, wie die Sagrada Famiglia, errichtet hat, ist stolz auf eine Kultur, die sich über Jahrhunderte entwickelt hat.

Anlässlich bedeutender Feiertage, wie dem Mercè Fest, das traditionell Ende September gefeiert wird, kommt man nicht umhin, an nahezu jeder Straßenecke auf eine Menschenpyramide, ein sogenanntes Castell, zu stoßen. Die Teilnehmer, Castellers, erklimmen dabei die Schultern ihrer Kollegen und bauen so einen Turm, an dessen Spitze die jüngsten Teilnehmer stehen, die häufig nicht älter als vier Jahre sind.

Außerdem wird in Katalonien catalán gesprochen. Dieses ist neben dem Spanischen, dem castellano, Amtssprache in Katalonien. Es handelt sich hierbei also um eine vollwertige eigene Sprache und nicht nur um einen Dialekt. Das Katalanische ist eine romanische Sprache, die auch Amtssprache in Andorra, auf den Balearen und in Valencia ist.

Führende Wirtschaftskraft

Neben seiner kulturellen Vielfalt erfreut sich Katalonien auch eines großen wirtschaftlichen Erfolgs. Das BIP von Katalonien liegt im landesweiten Vergleich mit 236,8 Mrd. € auf dem zweiten Platz, knapp hinter Madrid.

Tatsächlich florierte die katalanische Wirtschaft früher noch mehr. Seit dem Unabhängigkeitsreferendum und den damit verbundenen Unruhen wurde die katalanische Wirtschaft jedoch von Madrid abgehängt. Zahlreiche internationale Unternehmen verlegten ihre Niederlassungen nach Madrid. Auch der Tourismus ging zurück.

Ein Gefühl von Ungerechtigkeit

In Interviews mit Anhängern der Unabhängigkeitsbewegung spielt der Wirtschaftsfaktor häufig eine übergeordnete Rolle. Viele sind der Meinung, dass Katalonien viel besser dastehen würde, wenn die Steuerzahlungen direkt an Barcelona gezahlt und im Land bleiben würden.

Aktuell leisten die Katalanen ihre Steuerzahlungen an Madrid. Dort werden die Steuern aller Comunidades verwaltet und gemäß dem Solidarprinzip verteilt. Da die Wirtschaftsleistung Kataloniens deutlich höher ist als die anderer Regionen, verzeichnet Katalonien hierbei insgesamt Verluste. Damit sind viele Katalanen nicht einverstanden.

Zurück zu den Anfängen

Ein Blick in die Geschichte Kataloniens erklärt, warum die Wirtschaft für die Region von so großer Bedeutung ist. Ursprung der katalanischen Wirtschaftsleistung ist Barcelona. Dank seiner strategisch perfekten Lage bot es seit jeher einen hervorragenden Ausgangspunkt für den Seehandel. Das haben die Katalanen schon früh erkannt.

Die Grafschaft Barcelona, auf die das katalanische Adelsgeschlecht zurückgeht, förderte die Entwicklung der Region. Im zehnten Jahrhundert wurden Ausbildungsstätten und Klöster errichtet. Außerdem leisteten die umliegenden Klein-Königreiche, die sogenannten Taifas, Schutzzahlungen an Barcelona. So floss viel Geld in die Hafenstadt. Dieses konnte in den Schiffbau investiert werden. Der Seehandel wurde ausgebaut und das Wirtschaftswachstum so gefördert.

Die Region Kataloniens hat sowohl durch ihre Kultur und Sprache als auch durch ihre Wirtschaftsleistung eine Sonderstellung. Doch es gibt noch einen Grund, mit dem sich der Wunsch nach Unabhängigkeit erklären lässt. Katalonien war lange Zeit ein Königshaus, das im Mittelalter in ganz Europa anerkannt war.

Das Königreich Katalonien-Aragón

Durch die Eheschließung zwischen dem Grafen von Barcelona und der Tochter des Königs von Aragón kam es 1137 zu einem Zusammenschluss mit dem Königreich Aragón. Der aus dieser Ehe hervorgegangene Sohn war Graf Alfonso I von Barcelona und gleichzeitig König Alfonso II von Aragón. Mit ihm wurden Aragón und Katalonien zur Krone Aragón zusammengeschlossen.

Dieses Königshaus bestand in direkter Linie bis 1410 und konnte sich bis dahin stetig weiter ausbreiten und entwickeln. Es entstanden Institutionen, wie der Consell de Cent, der Cort General oder die Diputació del General. Die Etablierung dieser Institutionen führte zu einem gewissen Grad der Selbstorganisation des Volkes und zur Einschränkung der Rechte der Krone.

Ende des Adelsgeschlechts von Barcelona

Mit dem Tod von König Martí I starb 1410 der letzte Adelige des Geschlechts Barcelona. Da er keine Nachfahren hinterließ, stellte sich die Frage nach einem Thronfolger. Die Krone fiel zunächst an einen Neffen, der in Kastilien geboren und aufgewachsen war. Seine Bindung zu Barcelona war entsprechend gering.

Durch eine Eheschließung zwischen den Häusern Katalonien-Aragón und Kastilien kam es in der Erbfolge zu einer Situation, in der der König von Katalonien-Aragón auch die Regentschaft von Kastilien übernehmen muss. Mit seinem Tod fiel die katalanisch-aragonesische Krone jedoch vollständig an Kastilien.

Barcelona bleibt standhaft

Doch Barcelona blieb standhaft. So mussten bis 1700 alle kastilischen Könige nach Barcelona reisen, um dort die Eigenständigkeit der katalanischen Verfassung anzuerkennen. Katalonien war also von jeher eine Region, die vehement ihre eigenen Interessen verfolgte und sich dabei stets weiterentwickelt hat.

Verlust der Unabhängigkeit

Nun gedenken die Katalanen am kommenden Samstag dem Tag, an dem Katalonien endgültig seine Unabhängigkeit verlor. Nachdem katalanische Truppen Barcelona ein Jahr lang gegen spanische und französische Truppen verteidigt hatten, mussten sie schließlich kapitulieren. Auch wenn sie noch so sehr versucht hatten sich zu wehren, so fiel die Region nun doch unter die absolutistische Herrschaft der Bourbonen. Dieser Tag besiegelt das Ende eines Königshauses, das sich über Jahrhunderte behaupten konnte und auf ein uraltes Adelsgeschlecht zurückgeht.

Beschneidung von Rechten

In den folgenden Jahren wurden die Eigenständigkeitsrechte Kataloniens stark beschnitten. Die Katalanen unterlagen fortan der zentralistischen Steuerung aus Madrid. Spanisch sollte ihre neue Amtssprache werden. Immer wieder loderten Bestrebungen nach einer Eigenständigkeit Kataloniens auf – jedoch ohne Erfolg.

Das Autonomiestatut

Ein Zeichen für die Eigenständigkeit setzte das Autonomiestatut, das 1932 erstmals in Kraft trat und die Bildung eines katalanischen Parlaments ermöglichte. Jedoch durchfuhr die spanische Republik, wie viele andere Nationen dieser Zeit, ein zunehmender Rechtsruck, der zu enormen Beschneidungen der katalanischen Autonomie führte.

Heute hat jede der 17 Comunidades Autónomas ein Autonomiestatut. In ihm werden die kulturellen Eigenheiten der Gemeinschaften, ihre Geschichte und Institutionen festgehalten. Die Grenzen der Gemeinschaften werden definiert, ebenso wie das Rechtssystem sowie die Rechte und Pflichten der Bürger.

Verbot unter Franco

Mit dem Aufstieg Francos 1939 wurden auch die Bestrebungen des Katalanismus eingedämmt. Franco verfolgte eine konservative zentralistische Politik, die dem deutschen Nationalsozialismus und dem italienischen Faschismus nahestand. Seine Diktatur bestand bis 1975.

In dieser Zeit wurde den Katalanen ebenso wie den Basken und Galiziern verboten, ihre eigene Sprache zu sprechen. Jede Form der kulturellen Individualität war untersagt. Dazu zählten auch die Gedenkfeiern zum katalanischen Nationalfeiertag.

Kultur, Wirtschaft und Geschichte

Die Suche nach den Gründen für das Unabhängigkeitsbestreben der Katalanen hat uns tief in die katalanische Kultur, Wirtschaft und Geschichte geführt. Warten wir nun gespannt auf die Berichterstattungen zur Diada 2021.

Sie interessieren sich für die Geschichte Barcelonas? Dann sollten Sie auf keinen Fall meinen Beitrag zum „Schatten des Windes“ von Carlos Ruiz Zafón verpassen. Ein hervorragender Roman, der sich auch in seiner deutschen Übersetzung sehr gut lesen lässt.

Eine Reise durch die Frankophonie – Einmal um die Welt

Mit 13 Jahren begann meine Reise durch die Frankophonie. In meiner ersten Französischstunde betrat mein Lehrer den Raum, stellte seine abgewetzte Ledertasche neben das Pult und schritt von Schüler zu Schülerin. Jedem und jeder Einzelnen gab er die Hand mit den Worten: „Je m’appelle Thomas. Et toi ?“ An diesem Tag öffnete sich für mich ein Tor zu einer Welt, die größer nicht hätte sein können.

Französisch weltweit auf Platz 5

Wussten Sie, dass Französisch weltweit auf allen fünf Kontinenten gesprochen wird? Oder, dass Französisch Platz fünf der weltweit meistgesprochenen Sprachen belegt? Insgesamt sprechen ca. 300 Millionen Menschen auf der ganzen Welt die Muttersprache von Molière, Victor Hugo und Jean-Paul Sartre.

Doch wie kam es eigentlich dazu, dass sich die französische Sprache so weit verbreiten konnte? Dieser Frage wollen wir in diesem Blogbeitrag auf den Grund gehen. Begleiten Sie mich auf meiner kleinen Reise in 7 Minuten um die Welt.

753 Rom schlüpft aus dem Ei

Wir beginnen unsere Reise im alten Rom. Denn genau genommen hat die Entwicklung des Französischen hier ihren Ursprung, als die Römer beschlossen, den Weg Richtung Norden anzutreten. Sie wollten neue Gebiete erobern. Die erste Festung errichteten sie im heutigen Aix-en-Provence. Auf diesem Weg brachten sie auch ihre Sprache, das Lateinische, ins heutige Südfrankreich.

Romanisierung: die Verbreitung des Lateinischen

Von hier aus eroberte Caesar Nordgallien. Durch die Ausbreitung der Römer wurde auch das Lateinische im ganzen Land verbreitet. In den Städten sollte von nun an Latein gesprochen werden. Die Sprache der Römer wurde zum Kommunikationsmittel in der Schule und in der öffentlichen Verwaltung. In der Sprachwissenschaft wird dieser Prozess als Romanisierung bezeichnet.

Der Einfluss anderer Sprachen

Doch so leicht ließen sich die Gallier ihre eigene Sprache nicht nehmen. Ihr Sprachgebrauch beeinflusste das von nun an gesprochene Vulgärlatein. Neue Wörter fanden Einzug in den Wortschatz, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich und in der Alltagssprache. Auch germanische Händler prägten das gesprochene Latein, während sie mit den Römern verhandelten.

Sieg der Franken

Schließlich unterschied sich das im Gebiet des heutigen Frankreich gesprochene Vulgärlatein deutlich vom Sprachgebrauch im fernen Rom. Als das römische Reich zerfiel, waren es schließlich die Franken, die über die Römer siegten. Zwar akzeptierten die Sieger das Vulgärlatein, jedoch prägten sie den Wortschatz durch fränkische Ausdrücke.

Aufgrund der Größe des Gebietes und der unterschiedlichen Einflüsse bildeten sich bald unterschiedliche Dialekte heraus, die im Norden den Langues d’oïl und im Süden den Langues d’oc zugeordnet wurden. Das erste schriftliche Dokument auf Französisch waren die Straßburger Eide von 842. Ab diesem Zeitpunkt kann vom Französischen als eigener Sprache gesprochen werden.

Der Blick nach Osten

Währenddessen eroberten die Franken fleißig weiter und drangen bis ins heutige Belgien vor. So wurde auch die Sprachgrenze weiter nach Osten verschoben. Noch heute teilt diese Grenze Belgien in Flandern und Wallonien.

Ursprünglich war Belgien eine Ansammlung von Kleinstaaten. Im Süden sprach man Wallonisch, einen Dialekt der Langues d’oïl, und im Norden einen Dialekt des Niederländischen, der sich später zum Flämischen entwickeln sollte.

Ein in sich zerrissenes Land

Die belgische Geschichte war stark geprägt von Machtkämpfen. Einzelne Teile wechselten immer wieder zwischen französischer und niederländischer Herrschaft. Unter der französischen Besatzung wurde Französisch im ganzen Land zur Amtssprache erklärt. Die Adeligen und Teile des gebildeten Bürgertums sprachen Französisch, während die übrige Bevölkerung ihre Dialekte bevorzugte.

Im Zuge der belgischen Revolution erlangte das zerrissene Land schließlich im Jahr 1830 seine Unabhängigkeit. Diese führte jedoch nicht zu einer sprachlichen Einheit. Noch bis heute zieht sich ein tiefer Graben entlang der Sprachgrenze. Im Süden hat sich das Französische durchgesetzt. Im nördlichen Flandern spricht man Flämisch und immer wieder brennen Bestrebungen nach einer endgültigen Teilung des Landes auf.

Zwischen den Stühlen

Folgen wir der südlichen Landesgrenze Belgiens, gelangen wir nach Luxemburg. Hier werden heute offiziell drei Sprachen gesprochen:

  • Luxemburgisch
  • Französisch
  • Deutsch

Französisch wird hier aus ähnlichen Gründen gesprochen, wie in Belgien. Nachdem das Land romanisiert wurde, fiel es über Jahrhunderte immer wieder in andere Hände. Zunächst übten die Franken erheblichen Einfluss aus.

Das ursprüngliche Herzogtum Luxemburg wurde mehrfach geteilt und stand neben niederländischer auch teilweise unter französischer Herrschaft. Zeitweise wurde es sogar Teil des deutschen Bundes. Die heute vorherrschende Mehrsprachigkeit des Landes bezeugt immer noch die wechselnden Herrschaftsformen.

Trotzdem ist Französisch die Sprache, die in Luxemburg-Stadt präsent ist. Da hier viele Europäische Institutionen und internationale Banken ansässig sind, leben auch viele Menschen unterschiedlicher Nationaltäten in der Stadt. Sie nutzen Französisch als gemeinsames Kommunikationsmittel.

Stabilität in der neutralen Schweiz

Deutlich stabiler hat sich die Mehrsprachigkeit in der Schweiz entwickelt. Im Zuge der Romanisierung entstanden hier zahlreiche regionale Varietäten. Diese sind auf die Einflüsse aus der italienischen Lombardei und aus dem französischen Burgund zurückzuführen. Durch die Einwanderung alemannischer Gruppen, wurde die Entwicklung dieser Varietäten jedoch eingeschränkt.

Im Mittelalter bildeten sich schließlich klare Sprachregionen heraus, die bis heute nahezu stabil existieren. Aktuell werden in der Schweiz immer noch vier Sprachen gesprochen:

  • Französisch
  • Deutsch
  • Italienisch
  • Rätoromanisch.

Der zweitkleinste Staat der Welt

Wenn wir den Blick nun noch einmal Richtung Frankreich richten, fällt uns der kleine Stadtstaat im Süden des Landes auf, der an Frankreich und Italien grenzt: Monaco. Betrachtet man die geographische Lage des zweitkleinsten Staates der Welt, erscheint es naheliegend, dass hier Französisch gesprochen wird.

Doch ganz so einfach ist es nicht. Ursprünglich wurden hier zwei romanische Dialekte gesprochen: Monegassisch und Okzitanisch. Während letzteres auch in Gebieten Südfrankreichs anzutreffen ist, handelt es sich bei dem Monegassischen um einen italienischen Dialekt.

Monaco unter französischem Schutz

Das in Monaco bis heute ansässige Adelsgeschlecht der Grimaldis entstammt ursprünglich einer italienischen Familie aus Genua. Nachdem Monaco dieser Familie 1191 anvertraut wurde, suchten die Grimaldis immer wieder den Schutz der Franzosen. Auch die Eheschließung mit der französischen Familie Goyon de Matignon verdeutlicht die enge Verbindung.

Heute ist Französisch die einzige Amtssprache Monacos. Seit den 60er Jahren wird aber auch das Monegassische wieder mehr und mehr gefördert. Inzwischen dient es als Unterrichtssprache und auch das Abitur kann auf Monegassisch abgelegt werden.

Von Europa um die ganze Welt

Wir sehen also, dass sich das Französische in Europa im Zuge der Romanisierung entwickeln konnte. Aufgrund von Eroberungen und Machtkämpfen konnte es sich in Europa weiter verbreiten. Doch wie kam das Französische auf die anderen Kontinente?

Der Beginn des französisches Kolonialismus

Wir schreiben das Jahr 1608 als zwei französische Entdecker mit ihren Schiffen in See stechen, um einen Handelsposten am Sankt-Lorenz-Strom zu errichten. Mit ihnen wird die Geburtsstunde der späteren Stadt Québec und des französischen Kolonialismus eingeleitet. In einer ersten Phase eroberten die Franzosen den östlichen Teil des heutigen Kanadas, einen Großteil der USA, einige karibische Inseln und Teile Indiens. Die Erfolgsserie sollte knapp 150 Jahre später vorerst mit dem Verlust des Senegals enden.

Franzosen in Afrika, Asien und Ozeanien

Die folgenden Jahre waren geprägt von Konflikten mit den Briten. Eroberte Gebieten gingen verloren und wurden zurückgewonnen. Mit der Besetzung Algiers begann schließlich 1830 die zweite Phase des Kolonialismus.

Weite Teile Afrikas gelangten unter französische Herrschaft. Gleiches galt für Gebiete in Südasien. In Indochina wurden Vietnam, Kambodscha und Laos erobert. Zudem fielen zahlreiche Inseln im indischen Ozean und in Ozeanien in französische Hände.

Die Kolonialzeit Frankreichs endete 1954 in Asien und 1960 in Afrika. Neben zahlreichen Opfern hinterließ Frankreich viele Entwicklungsländer, die noch heute auf französische Unterstützung angewiesen sind. Tatsächlich gibt es aktuell noch Gebiete unter französischer Herrschaft, die sich tausende Kilometer vom Mutterland entfernt befinden.

Auswirkungen der Kolonialzeit

Zu den französischen Überseegebieten zählen heute zum Beispiel Guadeloupe, Martinique oder Französisch-Polynesien. Diese Gebiete haben teilweise den gleichen Status wie die Regionen und Départements auf dem französischen Festland.

In zahlreichen ehemaligen Kolonialgebieten Frankreichs ist Französisch heute noch Amtssprache, so zum Beispiel in:

  • Senegal
  • Côte d‘Ivoire
  • Mali
  • Neukaledonien
  • Haiti

In anderen Gebieten leben immer noch französische Muttersprachler, obwohl die Amtssprache eine andere ist. Hierunter fallen neben afrikanischen Ländern wie Marokko, Tunesien oder Algerien auch die asiatischen Länder Kambodscha oder Vietnam. Sogar im US-amerikanischen Louisiana gibt es noch eine Region in der eine Gemeinschaft von französischen Muttersprachlern lebt.

Französisch als Weltsprache

Zahlreiche Faktoren haben also dazu beigetragen, dass Französisch zur Weltsprache wurde. Unter den romanischen Sprachen nimmt es aufgrund seiner Verbreitung eine Schlüsselrolle ein.

Belgizismen und andere sprachliche Besonderheiten

Trotzdem wird nicht auf der ganzen Welt das gleiche Französisch gesprochen. Aufgrund der Größe des Gebiets und unterschiedlicher Einflüsse, kann sich die Sprache anders weiterentwickeln. So gibt es Unterschiede im Wortschatz, bei Redewendungen oder auch grammatikalischen Phänomenen. In Belgien beispielsweise werden solche Wörter als Belgizismen bezeichnet. Diese Besonderheiten sind primär in der Alltagssprache anzutreffen. So bezeichnen die Belgier das, was wir in Deutschland ein Handy nennen, als GSM. Die Franzosen bezeichnen dieses handliche Mobilgerät indessen als portable.

Neben alltagssprachlichen Unterschieden kann die Kommunikation auch in bestimmten Lebensbereichen erschwert werden, zum Beispiel im rechtlichen Bereich. Hier  kommt es darauf an, in welcher Rechtssprache ein Vertrag verortet ist. Diese Information ist von besonderer Bedeutung für die Anfertigung einer qualitativ hochwertigen Fachübersetzung. Nur mit diesem Hintergrundwissen kann ein französischer Vertrag, unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Rechtsordnung, korrekt interpretiert und ins Deutsche übertragen werden.

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