Im Alltag deutscher Krankenhäuser und Arztpraxen kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Sprachbarrieren überwunden werden müssen:
Ärztinnen und Ärzte oder Pflegekräfte treffen auf Migranten, Flüchtlinge, Touristen oder Personen, die sich temporär in Deutschland aufhalten, die deutsche Sprache aber nicht (ausreichend) beherrschen. In diesen Situationen wird der Einsatz von sprachmittelnden Personen notwendig.
Was ist Sprachmittlung?
Sprachmittlung ist der Oberbegriff, unter dem Übersetzen und Dolmetschen zusammengefasst werden.
Dabei meint Übersetzen das schriftliche Übertragen von Inhalten aus einer Sprache in eine andere. Dolmetschen hingegen ist die mündliche Übertragung dieser Inhalte. Dabei überträgt die dolmetschende Person das gesprochene Wort entweder simultan, also nahezu zeitgleich, oder konsekutiv, also nachträglich. Dolmetscherinnen und Dolmetscher kommen zum Beispiel bei internationalen Veranstaltungen zum Einsatz. Sie verdolmetschen Reden oder auch Verhandlungsgespräche zwischen Personen, die unterschiedliche Sprachen sprechen.
Sprachmittlungssituationen im Alltag
Sprachmittlungssituationen können im Alltag in verschiedenen Kontexten und Bereichen auftreten:
Recht
Im rechtlichen Kontext kann eine Sprachmittlung zum Beispiel notwendig werden, wenn Menschen unterschiedlicher Nationalitäten gemeinsam einen Vertrag schließen wollen. Dann wird der Vertrag in einer Sprache aufgesetzt und in die andere Sprache übersetzt.
Auch wenn sich die Wege zweier Menschen trennen, kann eine Sprachmittlung in Form einer Übersetzung notwendig werden. Das passiert zum Beispiel, wenn sich zwei Personen unterschiedlicher Herkunft scheiden lassen, ein Scheidungsurteil vor einem französischen Gericht ergeht und im Anschluss ins Deutsche übersetzt wird.
Wirtschaft
Zahlreiche Unternehmen sind länderübergreifend oder sogar global tätig. Sei es, dass sie Niederlassungen in anderen Ländern haben, oder Kunden im Ausland betreuen. Damit alle Stakeholder immer auf dem aktuellen Stand sind, werden Geschäftsberichte und Produktinformationen in die betreffenden Sprachen übersetzt. Unternehmensinterne und -externe Kommunikation muss übersetzt werden. Auf Konferenzen und Kongressen kommen auch dolmetschende Personen zum Einsatz.
Gesundheitswesen
Aufgrund von Globalisierung und Migration sind Sprachmittlungssituationen im deutschen Gesundheitswesen inzwischen an der Tagesordnung. Immer häufiger kommen Patientinnen und Patienten in deutsche Praxen und Krankenhäuser, verfügen aber nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, um das Pflegepersonal und/oder behandelnde Ärztinnen und Ärzte zu verstehen. Hier werden Sprachmittler benötigt, um eine gelingende Kommunikation zu gewährleisten.
Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen ausführlichen Überblick darüber:
- wie Sprachmittlungssituationen im deutschen Gesundheitswesen gelöst werden,
- welche Schwierigkeiten die aktuellen Lösungsansätze bergen und
- welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt.
Der Einsatz von Ad-hoc-Dolmetschenden
Im Alltag deutscher Krankenhäuser und Arztpraxen kommt es häufig dazu, dass Pflegekräfte oder Angehörige einspringen, um für Patientinnen und Patienten zu dolmetschen. Auf den ersten Blick mag das eine naheliegende Lösung sein. Die Pflegekräfte sind sowieso vor Ort und vom Fach. Doch so einfach ist es nicht. Auch sehr gut ausgebildete Pflegekräfte sind dennoch keine Ärzte. Fachtermini kennen sie häufig nur auf Deutsch und nicht in der Sprache, in die sie dolmetschen.
Sollen Angehörige dolmetschen, wird es häufig noch komplizierter. Da sie nicht über das notwendige Fachwissen verfügen, können sie die Informationen nicht adäquat vermitteln. Außerdem stehen sie der Patientin bzw. dem Patienten vermutlich sehr nahe und müssen bei der Verdolmetschung auch ihre eigenen Gefühle hintenanstellen und das Wohl der Patientin bzw. des Patienten an erste Stelle setzen. Besonders schwierig wird das, wenn Kinder für ihre Eltern dolmetschen. Das kann sehr belastend sein.
Schwierigkeiten und Probleme des Ad-hoc-Dolmetschens
Pflegekräfte und Angehöriger kommen immer wieder als Ad-hoc-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher zum Einsatz. Diese Lösung ist praktisch. Auf den ersten Blick spart sie Zeit und Geld. Aber was steckt wirklich dahinter?
Beispiel: Aufklärungsgespräch mit einem Arzt vor einer Operation
Carlo*, 40 Jahre, Spanier, hat sich bei der Arbeit in die Hand geschnitten. In zwei Fingern hat er kein Gefühl mehr. Er fährt mit seiner Tochter Maria, 12 Jahre, ins Krankenhaus. Der behandelnde Arzt entscheidet umgehend, Carlo zu operieren. Er vermutet, dass der Nerv beschädigt wurde. Schnelles Handeln ist gefordert.
Vor der Operation muss der behandelnde Arzt Carlo erklären, was bei der Operation passiert. Auch mit der Narkoseärztin hat Carlo ein Gespräch. Sie erklärt ihm, welche Risiken eine Narkose mit sich bringt. Am Ende des Gesprächs händigt die Ärztin Carlo mehrere Formulare aus, die er unterschreiben muss, damit die Operation durchgeführt werden kann.
Carlo versteht weder, was der behandelnde Arzt ihm erklärt, noch was die Narkoseärztin eigentlich von ihm will. Er ist sehr dankbar, dass Maria ihn begleitet. Sie ist in Deutschland aufgewachsen und spricht die Sprache sehr gut. Zu Hause haben sie immer Spanisch gesprochen. Deshalb kann Maria für ihren Vater «dolmetschen».
Verschiedene Kommunikationsebenen
Schauen wir uns einmal genauer an, wer hier miteinander kommuniziert:
A. Der behandelnde Arzt (1) und die Narkoseärztin (2)
B. Maria, 12 Jahre, als Vermittlerin (ES-DE)
C. Luigi, versteht die deutsche Sprache nicht
A1 und A2 sind Experten auf ihrem Gebiet. Sie haben Medizin studiert, sind fachlich ausgebildet und in der Kommunikation mit Laien geschult.
B ist Laie. Es mangelt ihr an Fachwissen. Unter Umständen versteht sie nicht alles, was A1 und A2 sagen. Vielleicht gibt sie Inhalte falsch wieder oder lässt wichtige Punkte aus.
C versteht gar nicht, was A1 und A2 sagen. Er muss sich voll und ganz darauf verlassen, was B ihm erklärt. Am Ende ist er sich nicht ganz sicher, ob er wirklich alles verstanden hat, denn schließlich ist auch er kein Experte auf diesem Gebiet.
* Fiktives Beispiel
Warum ist dieses Vorgehen problematisch?
In der oben beschriebenen Situation kommunizieren zwei Experten mit einem Laien. In diesem Kommunikationsfluss kann es zu einem Verlust und einer Verzerrung von Informationen kommen. In anderen Situationen kann das schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, zum Beispiel:
- dass Medikamente nicht oder falsch eingenommen werden,
- Behandlungen unnötig in die Länge gezogen werden oder gar nicht erst stattfinden,
- falsche Behandlungen durchgeführt werden.
Für Angehörige wie Maria kann eine solche Situation sehr belastend sein. Vielleicht kann Carlo seine Hand nie wieder richtig nutzen. Das würde ggf. bedeuten, dass er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Das schürt Existenzängste bei einer 12-Jährigen, die vermutlich gerade mehr mit sich selbst beschäftigt ist.
Auch für den behandelnden Arzt und die Narkoseärztin ist diese Situation schwierig. Sie sind rechtlich zur Aufklärung ihrer Patientinnen und Patienten verpflichtet.
Gesetzliche Grundlagen
Gemäß § 630e I BGB sind behandelnde Personen dazu verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten alle notwendigen Informationen mitzuteilen, die sie benötigen, um in die Durchführung der Behandlung einwilligen zu können:
Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie.
Außerdem muss «auf Alternativen zur Maßnahme hin[ge]weisen [werden], wenn mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Methoden zu wesentlich unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können.»
Formale Vorgaben
Neben den inhaltlichen Punkten legt das Gesetz in Absatz II auch die Form der Aufklärung fest:
Die Aufklärung muss
1. mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält,
2. so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann,
3. für den Patienten verständlich sein.
Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.
Es gibt also eine gesetzliche Regelung, nach der Patientinnen und Patienten vor der Durchführung einer Behandlung genauestens informiert werden müssen, und zwar durch die Behandlerin oder den Behandler selbst oder durch «eine Person, die über die zur Durchführung […] notwendige Ausbildung verfügt».
Dieser Nachsatz unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Patientinnen und Patienten von qualifizierten Personen über die Behandlung aufgeklärt werden. Wird das Aufklärungsgespräch durch eine unqualifizierte Person verdolmetscht, ist die Gefahr groß, dass beispielswese Fehler unterlaufen oder wichtige Punkte ausgelassen werden.
Weiterhin ist zu betonen, dass in Satz 3 festgelegt wird, dass das Aufklärungsgespräch für die Patientin bzw. den Patienten verständlich sein muss. Dieser Satz betrifft neben dem Inhalt des Gesprächs auch die Sprache, mit deren Hilfe der Inhalt transportiert wird. Somit ist die behandelnde Person dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Kommunikation mit der Patienten oder dem Patienten gelingt. Deshalb müssen Arzt oder Ärztin dafür sorgen, dass alle notwendigen Informationen durch eine qualifizierte Person in angemessener Sprache zur Patientin oder zum Patienten gelangen.
Konsequenzen für behandelnde Personen
Kommt es in Folge einer ergriffenen Maßnahme dazu, dass ein Risiko eintritt, über das zuvor im Aufklärungsgespräch zwar informiert wurde, über das die Patientin oder der Patient aber aufgrund einer schlechten Verdolmetschung dennoch keine Kenntnis hatte, so kann die Patientin oder der Patient Haftungsansprüche gegenüber der behandelnden Person geltend macht.
In diesem Zusammenhang stellen sich insbesondere zwei Fragen: Wie kann die behandelnde Person sicherstellen,
- dass die Patientin bzw. der Patient den Inhalt des Aufklärungsgesprächs tatsächlich verstanden hat?
- dass die Dolmetscherin oder der Dolmetscher für die Verdolmetschung qualifiziert genug ist?
Lösungsmöglichkeiten
Im Aufklärungsgespräch kann sich die behandelnde Person einen Eindruck über das Verständnis der Patientin oder des Patienten verschaffen. Dafür ist es aber notwendig, dass ein beidseitiges Gespräch stattfindet, indem sowohl die Patientin oder der Patient die behandelnde Person versteht, als auch andersherum.
Voraussetzungen
Haben beide Seiten keine gemeinsame Sprache, über die sie sich verständigen können, benötigen Sie eine sprachmittelnde Person, die das Gelingen der Kommunikation sicherstellt. Diese muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Sie muss:
- beide Sprachen beherrschen,
- die Inhalte fachsprachlich korrekt für Laien verdolmetschen können,
- Fingerspitzengefühl haben
- professionelle Distanz zum Patienten/zur Patientin wahren,
- die eigenen Grenzen der Belastbarkeit kennen und respektieren können.
Qualifikationsmöglichkeiten
Derzeit gibt es in Deutschland keine einheitliche Ausbildung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher. Es besteht die Möglichkeit, ein dolmetschbezogenes Studium der Translationswissenschaften zu absolvieren, zum Beispiel:
- am Fachbereich für Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz in Germersheim oder
- an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Weiterhin kann auch eine staatliche Prüfung abgelegt werden.
Fazit
Die Sprachmittlungssituationen in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen ist verbesserungswürdig. Einheitliche Standards hinsichtlich der Qualifikation von sprachmittelnden Personen im Gesundheitswesen auf Bundesebene könnten das Gelingen der Kommunikation zwischen behandelnden Personen und Patientinnen und Patienten sicherstellen.
Weiterführende Links:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer: Kostenübernahme Dolmetschen im Gesundheitswesen